Ablauf

Bitte lest das Untenstehende genau durch, damit ihr wisst, wie der Ferienpass funktioniert:

Der Ferienpass kostet pro Kind Fr. 25.-- und es können mindestens 3 Kurse plus Kino und Nachtbadeplausch besucht werden. In der Restplatzbörse können noch gratis zusätzliche Kurse gebucht werden.

1. Wunschphase

Von Mittwoch, 5. Februar bis Freitag, 21. Februar 2025 ist die Wunschphase. Jetzt erstellen die Familien pro Kind eine Wunschliste.

  • Klicke auf den Button "Angebote" und du findest die Liste aller Kursangebote.
  • Mit den Filter-Kategorien rechts kann die Angebotsliste so gefiltert werden, dass für das jeweilige Kind passende Angebote angezeigt werden.
  • Das Kind muss das Mindestalter eines Kurses im laufenden Jahr erreichen um daran teilzunehmen.
  • Wähle ein Angebot aus, klicke es an und scrolle ganz nach unten und klicke bei «melden Sie ihr Kind jetzt an» auf den Button «Anmelden».
  • Jedes Kind wird einmalig als neuer Teilnehmer mit Namen und Geburtsdatum erfasst. Zugefügte Kinder sind bei weiteren Angeboten direkt abrufbar.
  • Weitere Angebote werden auf dieselbe Art und Weise ausgewählt.
  • Ihr müsst mindestens zehn Kurse auf die Wunschliste setzen
  • Wichtig: wenn ihr ins Kino gehen und beim Nachtbadeplausch dabei sein wollt, müsst ihr diese zwei Kurse auch auf die Wunschliste setzen!
  • So entsteht für jedes Kind eine Wunschliste (im blauen Balken oben rechts auf «Wunschliste» klicken).
  • Die Wunschliste muss nirgends gespeichert werden und kann bis zum Ende der Wunschphase bearbeitet, ergänzt und abgeändert werden.
  • Mit den Sternchen können bis zu drei Angebote pro Kind als Favorit markiert werden. Die Reihenfolge der Wünsche spielt keine Rolle.
  • Mit der "Gspänlifunktion" können Geschwister direkt zu einer Gruppe hinzugefügt oder einen Einladungslink an seine Freundinnen und Freunde gesendet werden. Die Bildung einer Gruppe erhöht die Wahrscheinlichkeit, ein Angebot gemeinsam besuchen zu können.

2. Kurszuteilung

Alle bis zum Freitag, 21. Februar 2025 gespeicherten Wunschlisten werden in der Kurseiteilung berücksichtigt. Von Samstag, 22. Februar bis Dienstag, 4. März 2025 erfolgt die Kurseinteilung durch einen Algorithmus. Wir sind bemüht, möglichst viele Wünsche zu erfüllen. Bitte seid aber nicht traurig, falls es mit dem einen oder anderen Kurs dieses Jahr nicht klappen sollte. Die so zugeteilten Kurse sind verbindlich. Bei Verhinderung erfolgt keine Rückerstattung. Danke fürs Verständnis.

3. Happy Mail

Spätestens am Mittwoch, 5. März 2025 bekommt ihr ein Mail, dass die Kurse verteilt sind. Dann ist in Eurem Konto ersichtlich, welche Kurse ihr besuchen dürft.

4. Restplatzbörse

Während der Restplatzbörse von Mittwoch, 5. März bis Mittwoch, 12. März 2025 können alle noch freien Plätze sofort und verbindlich gebucht werden. Es gilt: «de Schnäller isch de Gschwinder».

Achtung! Alle Kurse die so auf die Wunschliste genommen werden, sind definitiv gebucht und können nicht mehr abgeändert werden. Alle Kurse, die gebucht sind, gelten als verbindlich.

Wollt ihr Euch doch von einem Kurs abmelden, könnt Ihr dies mit dem Kontaktformular auf der Hauptseite vor dem Ende der Restplatzbörse tun.

5. Kursbestätigung

Die Kurszuteilung kannst du online ausdrucken und muss an alle gebuchten Kurse mitgenommen werden.

6. Absagen

Der Ferienpass Wattwil-Lichtensteig-Krinau behält sich das Recht vor, Angebote abzusagen zum Beispiel, wenn die Minimum-Teilnehmerzahl trotz grosser Zuversicht auch nach der Restplatzbörse nicht erreicht wird, Kursleiter/-innen bzw. Begleitpersonen ausfallen oder wenn das Wetter eine Durchführung unmöglich macht. Bei einer Absage benachrichtigen wir die Teilnehmer/-innen per E-Mail.

7. Bezahlung

Ab 22. Februar kommt per E-Mail die Aufforderung nun den Ferienpass zu bezahlen. Die Rechnung kann im Benutzerkonto abgerufen werden. Die Online-Überweisung (E-Banking) spart Porto- und Überweisungskosten sowie Papier. Wir sind für diese Zahlungsart sehr dankbar. Wir bitten euch, den Betrag bis am 31. März 2025 zu begleichen. Eure Buchungen sind verbindlich. Die angemeldeten Kinder dürfen nur am Ferienpass teilnehmen, wenn der geschuldete Betrag beglichen ist.